Auch wenn die Aufmerksamkeit aktuell auf der neuen Bundesregierung liegt – die ungeliebte „Ampel“ hat auf den letzten Metern noch Dinge auf den Weg gebracht, die in die Zukunft hineinwirken werden. So hat das Bundeskabinett Ende Januar 2025 eine nationale „Fußverkehrsstrategie“ beschlossen.
Fast jeder Weg beginnt und endet zu Fuß – unabhängig davon, ob ein Teil der Strecke mit dem Auto, dem Rad, dem ÖPNV oder anderen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird. Allerdings wurde der Fußverkehr bisher meist nur nachrangig behandelt. Während es in der Verkehrsplanung selbstverständlich ist, dass der Kfz-Verkehr eine eigenständige Infrastruktur hat, werden dem Fuß- und Radverkehr meist nur die „Seitenräume“ zugewiesen – und die müssen sie sich auch noch teilen. Mit der beschlossenen Fußverkehrsstrategie könnte der Fußverkehr nun Rückenwind bekommen – und auch das Fahrrad dabei profitieren.
Aktualisierung 22.3.25:
Trotz Engagement des Bundes für den Fußverkehr gibt es auch dieser Tage Rückschläge. So hat der Bundesrat am 21.3.25 der von der Bundesregierung eingebrachten Verwaltungsvorschrift zur StVO nur mit Abänderungen zugestimmt, die sich kontraproduktiv auswirken werden. So hat der Bundesrat es abgelehnt, die „besondere Schutzbedürftigkeit der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer und der Menschen mit Behinderung“ wie geplant in die Verordnung aufzunehmen. Die Begründung lautete, auch motorisierte Verkehrsteilnehmende könnten in besonderer Weise schutzbedürftig sein. Weiterhin wurde das Gehwegparken von Kraftfahrzeugen gestärkt, indem die geltenden Voraussetzungen jetzt schwächer gefasst wurden als dies vorher in der Verordnung definiert war.